Vorbemerkung: Diesen Text habe ich am Dienstagabend geschrieben, damit ich meine Gedanken über diesen in der deutschen Geschichte einmaligen Vorgang ordne. Jetzt gebe ich ihn frei , nachdem ich ihn nach einer Nacht überschlafe noch mal überdacht und korrigeiert habe.

Da saß die zurzeit wohl heißdiskutierteste Person des Landes bei Markus Lanz. Frauke Brosius-Gersdorf hat ein schreckliches Wochenende hinter sich, wie sie freimütig bekannte. Der in Morddrohungen gipfelnde Hass gegen sie persönlich hat sie mitgenommen. Und doch versuchte sie, ihre Position klarzumachen: nämlich dass sie keine linke Aktivistin sei, sondern sie mit ihren rechtlichen Ansichten in der Mitte der Gesellschaft sei.
Ein beispielloser Shitstorm vor allem rechtsradikaler Medien und Online-Portalen wie das AfD-nahe Nius hatte vergangenen Freitag letztlich ihre Wahl zur Verfassungsrichterin verhindert. Eigentlich schien diese eine Formsache, weil der Wahlausschuss am Montag zuvor mit einer Zweidrittelmehrheit (und damit zwingend mit mindestens 4 der 5 Stimmen der Union) ihre Wahl (sowie die von zwei weiteren KandidatInnen) abgesegnet hatte. Normalerweise winkt dann der Bundestag die Kandidaten durch, manche Abgeordnete sicher mit Bauchweh. Aber normalerweise werden grundsätzliche Bedenken schon früh nach Bekanntgabe der Kandidaten geäußert, also in diesem Fall ab Anfang Juni. Und es gab Bedenken: so große sogar, dass ein Kompromiss geschlossen wurde. Die SPD gab die Zusage, dass Brosius-Gersdorf nicht in einigen Jahren Senatsvorsitzende werden würde, wie es der Stellenplan eigentlich vorsah.

Ein Aspekt fehlt mir ohnehin völlig in der Diskussion: Nicht nur haben mindestens 4 der 5 Union-Mitglieder im Wahlausschuss sich für die Kandidatin ausgesprochen. Auch in der Union-Fraktion gab es  eine klare Mehrheit für Brosius-Gersdorf. Laut Spahn waren es “bis zu 60” von insgesamt 208, die sich dagegen ausgesprochen haben. Der Rest, also mehr als 140, hätten die Kandidatin durchgewinkt (und sei es mit der Faust in der Tasche). Nur weil die AfD so zahlreich im Bundestag sitzt, hätte dies vielleicht nicht gereicht.
Leider höre ich von den offenbar gemäßigten Unionisten überhaupt nichts mehr. Gedächtnisverlust? Maul- und Klauenseuche? Umgedreht worden unter Androhung von Waterboarding? Sehr traurig.
Und ein Markus Söder fordert die Kandidatin zum Rückzug auf, obwohl (nach allem was ich gelesen habe) die CSU-Fraktion geschlossen für Brosius-Gersdorf gestimmt hätte, zumindest niemand laut protestiert hat..

 

Die Rolle des Jens Spahn

 

Dass ein Fraktionsvorsitzender wie hier Jens Spahn von der Union erst am Tag der Wahl merkt, dass er nicht die erforderlichen Stimmen zusammenbekommt, hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben. Was ist da so schrecklich schiefgelaufen, dass eine Juristin mit bestem Ruf (trotz durchaus umstrittener Ansichten) jetzt wie eine linksradikale Agitatorin, ja wie eine Schwerverbrecherin gehandelt wurde und auf jeden Fall ihren guten Ruf erst mal (hoffentlich nur erst mal) verloren hat. Maßgeblich beteiligt waren wie gesagt die AfD und rechtsradikale Online-Portale: Ich hab mal bei Nius geschaut, was die so hetzen, es ist wirklich kaum zu ertragen. Ziel der AfD ist es nachweislich, dass sie einen Keil zwischen SPD und Union treibt, und diese Richterwahl war offenbar genau die richtige Gelegenheit. Und so hagelte es nachweislich falsche Vorwürfe, etwa, dass sie Abtreibungen bis zur Geburt für rechtmäßig hielte (Beatrix von Storch). Vor allem die Union-Bundestag-Mitglieder wurden zudem mit E-Mails überflutet (größtenteils KI-generiert), die diese von einer Nichtwahl überzeugen wollten. Das Fass zum Überlaufen brachte dann ein Plagiatsvorwurf des bekannt-berüchtigt-umstrittenen Plagiatsjägers Weber, der Ungereimtheiten/Gemeinsamkeiten  ihrer Doktorarbeit und in der Habilitation ihres Mannes entdeckt haben wollte. Am Tag der Wahl wurden diese offengelegt, so ein Zufall aber auch. Erst zu diesem Zeitpunkt will Spahn erkannt haben, dass er nicht die erforderlichen Union-Stimmen für die Kandidatin erhalten würde. Begründet wurden sie dann tatsächlich mit den durch nichts bewiesenen Vorwürfen, die Weber noch am Vormittag explizit nicht als Plagiats-Vorwurf verstanden lassen wollte. Das half auch nichts mehr. Nach Rücksprache mit der SPD wurde die gesamte Richterwahl abgesagt(also auch der beiden anderen KandidatInnen), und das am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause.

Die Hetzerei und falschen Beschuldigungen gingen übers Wochenende ekelhaft weiter, wobei auch hochrangige (katholische) Kirchenvertreter wie der Bischof von Bamberg sich der rechten Hetzerei anschlossen (schon vorher hatte dieser gehetzt). Die Union fordert eine Rücknahme der Kandidatur, die SPD beharrt auf ihr. Im Fokus der Vorwürfe steht vor allem Jens Spahn, der mit der Maskenaffäre ohnehin schon bis zur Unterkante Oberlippe im Sumpfe steckt. Ich sehe das so:

  • Entweder er hat den Unmut von den ungefähr 50 Abweichlern unterschätzt oder gar nicht wahrgenommen (weil er mit seiner Maskenaffäre so beschäftigt ist?), die aus „Gewissengründen“ (vornehmlich wegen der Ansichten zur Abtreibung) eine Wahl nicht vornehmen könnten. Dann hat er seinen Laden nicht im Griff, denn genau das ist die Stellenbeschreibung eines Fraktionsvorsitzenden. Freies Madat hin oder her, das hier als Begründung herhalten muss.
  • Oder: Er hat die Stimmung erkannt, aber die Wahl mit Absicht zu so einem späten Zeitpunkt torpediert. Aus rein egoistischen Gründen (um vielleicht in der Fraktionals glorreicher Verhinderer dieser angeblich unzumutbaren Frau dazustehen). Oder gar, um die ganze Koalition zu sprengen, damit er nach den folgenden Neuwahlen als Kanzler eine Schwarz-blaue Koalition anführt. Nicht nur ich halten letztgenannte Vermutung keineswegs für abwegig, sondern gar nicht so unwahrscheinlich (ich formuliere es noch vorsichtig, weil ich nur Indizien, keine Belege habe).

 

Frauke Brosius-Gersdorf bei Lanz

 

Angesichts der nicht enden wollenden Vorwürfe sah sich die Kandidatin genötigt, von sich aus die Öffentlichkeit zu suchen, was extrem ungewöhnlich ist (und ihr vielleicht auch auf die Füße fällt). Am Dienstagvormittag mit einem Schreiben, in dem sie ihre Positionen klar benannte. Später bei Lanz. Dort sahen wir eine sichtlich angefasste (wen wunderts), aber auch sehr gefasste Frau. Hervorragend geführt durch gute Fragen des Moderators (vielleicht die beste Lanz-Sendung seit Jahren!) glänzte sie gerade mit ihrer sachlichen Begründung der umstrittenen Standpunkte.

  • Das AfD-Verbot? Habe sie nie gefordert, aber wohl das vom Grundgesetz vorgesehene Verfahren, wenn Anhaltspunkte vorliegen. Dieses sei dann zwingend, dabei bleibe sie.
  • Der Schwangerschaftsabbruch? Eine Legalisierung noch im 9. Monat habe sie nie gefordert, im Gegenteil. Sie plädiere allerdings tatsächlich nicht nur für Straffreiheit in den ersten 3 Monaten, sondern sogar für die Rechtmäßigkeit des Tuns. Bedeutet: Abschaffung des §218. Und diese Rechtmäßigkeit sehe auch der Koalitionsvertrag vor. Dort nämlich heißt es, dass die Krankenkassen in Zukunft einen solchen Eingriff bezahlen bezahlen sollen. Dies allerdings sei eben nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn der Eingriff nicht rechtswidrig ist.
  • Die Menschenwürde des Ungeborenen: Könne bis zur Geburt nie den gleichen Standard wie Menschenwürde der Schwangeren sein. Weil eine Abwägung zweier Leben nicht möglich sei dann auch bei Lebensgefahr für Kind Und/oder Frau nicht gestattet sei.
    Anmerkung von mir: Diese Abwägung von Menschenleben ist auch in anderen Fällen nicht möglich. Sogar wenn ein Flugzeug in feindlicher Absicht in Richtung eines vollbesetzten Stadions fliegt, darf es nach herrschender Meinung nicht abgeschossen werden (um Abertausende Menschenleben zu retten zum Preis der Flugzeuginsassen). Das ist die Juristerei, die ich liebe. 

    Dies bedeute nicht, dass das Ungeborene keine Rechte habe, im Gegenteil. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten, desto mehr verschiebt sich die Waage von der Schwangeren zum Ungeborenen. Deshalb auch de straffreie Abbruch nur in den ersten 12 Wochen.

 

Mich hat der Auftritt voll übezeugt. Frauke Brosius-Gersdorf wäre ein Gewinn fürs Verfassungsgericht. Eine offenbar sehr kluge Frau, sehr überzeugend im Duktus (und manchmal vielleicht allzu sehr). Und eines ist außerdem zu beachten. Eine Rechts-Wissenschaftlerin (die unter anderem Möglichkeiten auslotet, Probleme frei aussucht, Fragen stellt, die dann in der Jurisprudenz diskutiert werden) hat völlig andere Aufgaben als eine Verfassungsrichterin, die ans Grundgesetz, also geltendes Verfassungsrecht gebunden ist und fallgebunden entscheiden muss.
Anmerkung: Was hätte ich als Student diese offenbar sehr kluge und verbindliche Frau gerne als Professorin im Verfassungs/Verwaltungsrecht gehabt und nicht den, den ich hatte … Wahrscheinlich hat sie auch Haare auf den Zähnen, wenn ihr was gegen den Strich läuft.

Aber nicht alle teilen diese Ansicht, das sei zugegeben. Die „Welt“ hetzt weiter, findet es indiskutabel und dem Ansehen einer Verfassungsrichterin unwürdig, dass sich FBG gegen Kritik wehrt. Dabei hat diese ausdrücklich betont, dass sie natürlich wisse, dass nicht jedermann ihrer Ansicht sei. Sie habe sich nur gegen die völlig unsachliche, mit Lügen behaftete Schmähkritik gewehrt und nur deshalb den Weg in die Öffentlichkeit gesucht.

 

Wie geht es weiter?

 

Zurzeit stehen sich Union und SPD unversöhnlich gegenüber, die Sommerpause dürfte der Jahreszeit entsprechend heiß werden. Bisher lehnt die Union sogar ab, dass sich die Kandidatin vor der Fraktion erklärt und sich den Fragen stellt. Die SPD kann die Kandidatin letztlich nicht zurücknehmen, ohne dass sie ihr ohnehin angeschlagenes Ansehen bei der Basis/Fraktion/Wähler völlig verliert. Brosius-Gersdorf hat betont, sie erwäge einen Rückzug, wenn sie das Ansehen des Verfassungsgerichts  oder die Koalition als gefährdet ansehe, vor allem angesichts was dann drohe.

Ich fürchte, auf einen „freiwilligen Rückzug aus persönlichen Gründen“ wird es hinauslaufen, weil die Union absolut unversöhnlich ist, wie auch gestern die indiskutablen und an Plumpheit/Voreingenommenheit nicht zu überbietenden Auftritte einer Doro Bär (die insgesamt nicht so viel Klasse hat wie Brosius-Gersdorf im kleinen Finger) oder des wie gewohnt sinnlos polternden bayer. Ministerpräsidenten. Eines ist allerdings auch klar: Ein Rückzug der Kandidatin wäre eine Katastrophe fürs Verfassungsgericht, weil sich dann die rechtsradikalen Hetzer als Gewinner fühlen dürfen und jeden weiteren Kandidaten mit nicht genehmen Ansichtenauf dieselbe schäbige Art und Weise verunglimpfen. Sollte es doch dazu kommen, müsste die SPD im Gegenzug den Untersuchungsausschuss gegen Spahn beantragen. Wenn dieser widerliche, unfähige und trotzdem kreuzgefährliche kreuzgefährliche Mensch nichts mehr zu sagen hätte, dann würde sich das Opfer vielleicht sogar lohnen.